Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen - Antrag auf Erteilung
Allgemeine Informationen
Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen bzw. Gehwege in Betracht und liegt vor, wenn die Straße bzw. Gehweg über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll.
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Aufstellen eines Baugerüsts oder Baukrans, Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Volksfeste, Märkte oder Straßenmusik und Kleinkunst-Darbietungen auf der Straße.
Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die zuständige Straßenbaubehörde.
Gebühren
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,60 € pro Fall erhoben.
Ansprechpartner
Team HauptamtHauptstr. 52
79730 Murg
Manuel Polder
(07763) 930-17