Eheurkunde - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der im Eheregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Eheurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde/Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Ehe geschlossen wurde.
Notwendige Unterlagen
Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge:
Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Gebühren
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12,00 EUR
Internationale Eheurkunde: je 12,00 EUR
Ansprechpartner
Team HauptamtHauptstr. 52
79730 Murg
Lorena Bäumle
(07763) 930-11