3G-Regelung an Sitzungen der Gemeindeverwaltung
Sitzungen der Gemeindeverwaltung, wie z.B. Gemeinderats- oder Bauausschuss-Sitzungen
Mit der Novellierung der Corona-Verordnung hat das Land Baden-Württemberg die Regeln für den Besuch von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen geändert. Über diese neuen Regelungen hinausgehend gilt ab sofort für alle Sitzungen der Gemeindeverwaltung Folgendes:
- An öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen erhalten Teilnehmende als auch Besucherinnen und Besucher gleichermaßen nur Zutritt mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt).
- Die Identität wird ggf. durch ein amtliches Ausweisdokument geprüft.
- Es besteht generell die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder höherwertigen Maske sowie weiterhin die Abstandspflicht.
- Diese Regelungen gelten auch für Pressevertreterinnen und Pressevertreter.
Um Beachtung wird gebeten.
Adrian Schmidle
Bürgermeister